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Erweiterung der Planungsziele
Für den Bebauungsplan 82 „Wohnquartier Kirschansbarg“ werden zwei weitere Planungsziele aufgenommen:
Ein wesentliches weiteres Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum für alle Heikendorfer Einkommens- und Bevölkerungsschichten. Umsetzung des Vorhabens In einem städtebaulichen Vertrag sind die Ziele und Rahmenbedingungen der Umsetzung zu regeln.
Umsetzung des Vorhabens
Phase 1
Phase 2 (nach Umsetzung von Phase 1 und nicht vor 2026)
Phase 3 (nach Umsetzung von Phase 2 und nicht vor 2029)
Beschluss
Die Gemeindevertretung beschließt die folgenden Eckpunkte zum B-Plan 82:
Erweiterung der Planungsziele:
Für den Bebauungsplan 82 „Wohnquartier Krischansbarg“ werden zwei weitere Planungsziele aufgenommen:
Ein wesentliches weiteres Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum für alle Heikendorfer Einkommens- und Bevölkerungsschichten.
Hinsichtlich der Umsetzung des Vorhabens werden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen vorgenommen.
→ Antrag angenommen
Stand der Beratungen in den Fachausschüssen: Es haben keine Beratungen stattgefunden. Stattdessen gibt es im Frühjahr 2023 eine Sitzung der Gemeindevertretung, die sich insbesondere mit der Verträglichkeit des Vorhabens (Stichwort: Belastung der Infrastruktur wie Schulen und Kindergärten) befasst.
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