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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Heikendorf - B Plan 82 Krischansbarg: Erweiterung der Planungsziele sowie Umsetzung des Vorhabens

Erweiterung der Planungsziele

Für den Bebauungsplan 82 „Wohnquartier Kirschansbarg“ werden zwei weitere Planungsziele aufgenommen: 

  • Festsetzung einer Fläche für Pflege und Betreutes Wohnen
  • Festsetzung einer Potenzialfläche für öffentliche Belange (hier: Bildung im Sinne potenzieller Neubau des Gymnasiums“)

Ein wesentliches weiteres Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum für alle Heikendorfer Einkommens- und Bevölkerungsschichten. Umsetzung des Vorhabens In einem städtebaulichen Vertrag sind die Ziele und Rahmenbedingungen der Umsetzung zu regeln.

Umsetzung des Vorhabens

  • Die Planung und Umsetzung erfolgen zeitlich hintereinander in drei Phasen.
  • Die öffentlichen Grünflächen umfassen mindestes 25 % der Gesamtfläche.
  • Die Flächenversiegelung für Parkplatzflächen ist zu minimieren. Zentrale Parkmöglichkeiten sind zu favorisieren.

Phase 1

  • Betreutes Wohnen / Pflege mit ca. 100 WE plus 25 - 30 Pflegeplätze (inkl. Kurzzeitpflege) sowie Begegnungsstätte und Tagespflege ist vorzusehen.
  • Eine Freihaltefläche für das Gymnasium ist vorzusehen.

Phase 2 (nach Umsetzung von Phase 1 und nicht vor 2026)

  • Es sollen bis zu 150 Wohneinheiten (WE) entstehen verteilt auf
    •  Mindestens 70 % Geschosswohnungsbau, davon min. 40 % öffentlich gefördert
    • Maximal 20 % der WE kompakte Einfamilienhäuser
    • Maximal 10 % der WE freistehende Einfamilienhäuser
  • Eine Gewerbefläche ist vorzusehen. Die Erschließung und die Vermarktung erfolgt durch den Vorhabenträger. Die Vermarktung ist vor Eintritt in Phase 3 zu mindestens 80 % abzuschließen.

Phase 3 (nach Umsetzung von Phase 2 und nicht vor 2029)

  • Es sollen bis zu 150 Wohneinheiten (WE) entstehen verteilt auf
  • Mindestens 70 % Geschosswohnungsbau, davon min. 40 % öffentlich gefördert o Maximal 20 % der WE kompakte Einfamilienhäuser
  • Maximal 10 % der WE freistehende Einfamilienhäuser

Beschluss

Die Gemeindevertretung beschließt die folgenden Eckpunkte zum B-Plan 82:

Erweiterung der Planungsziele:

Für den Bebauungsplan 82 „Wohnquartier Krischansbarg“ werden zwei weitere Planungsziele aufgenommen:

  • Festsetzung einer Fläche für Pflege und Betreutes Wohnen
  • Festsetzung einer Potentialfläche für öffentliche Belange (hier: Bildung im Sinne potentieller Neubau des Gymnasiums)

Ein wesentliches weiteres Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum für alle Heikendorfer Einkommens- und Bevölkerungsschichten.

Hinsichtlich der Umsetzung des Vorhabens werden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen vorgenommen.

→ Antrag angenommen

Stand der Beratungen in den Fachausschüssen: Es haben keine Beratungen stattgefunden. Stattdessen gibt es im Frühjahr 2023 eine Sitzung der Gemeindevertretung, die sich insbesondere mit der Verträglichkeit des Vorhabens (Stichwort: Belastung der Infrastruktur wie Schulen und Kindergärten) befasst.



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