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Der Plöner Kreistag hat eine richtungweisende Entscheidung zur Zukunft der Klinik Preetz und der Geburtshilfe getroffen. Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist die Entscheidung, den seit ca. eineinhalb Jahren geschlossenen Kreißsaal nicht wieder zu eröffnen. Er schließt sich damit der Empfehlung des Aufsichtsrates der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen des Kreises Plön gGmbH an, "die Empfehlungen aus dem Endera Sanierungsgutachten zur Zukunftssicherung der Gesundheits- und Pflegeinrichtungen des Kreises Plön gGmbH umzusetzen.“ Teil der Empfehlungen des Gutachtens ist die Nicht-Wiedereröffnung der Geburtshilfe.
Diese Entscheidung ist niemandem von uns - und sicherlich auch niemand aus den anderen Fraktionen - leicht gefallen. Unsere Grüne Fraktion im Kreistag bedauert außerordentlich die Entwicklung, die zur Entscheidung, die Geburtshilfe nicht wieder zu eröffnen, geführt hat. Vorausgegangen ist der mehrjährige Einsatz unserer Fraktion für den Erhalt der Geburtshilfe in den zuständigen Gremien, insbesondere im Aufsichtsrat der Gesundheits- und Pflegeeinrichtung gGmbH und im Hauptausschuss des Kreises. Bis zuletzt wurde gemeinsam mit Vertreter*innen der beiden anderen großen Fraktionen im Kreistag sowie den Mitarbeitervertreter*innen der Klinik nach Lösungen gerungen. In Gesprächen mit den Hebammen wurde auch die Möglichkeit eines durch Hebammen geführten Kreißsaals erörtert. Die hierfür erforderlichen Schritte stellen sich leider als nicht so zeitnah umsetzbar heraus, wie es angesichts der wirtschaftlichen Gesamtsituation der Klinik erforderlich wäre.
Der Kreißsaal der Klinik Preetz war bis Ende 2022 immer wieder zeitweise aufgrund fehlenden Personals von der Versorgung abgemeldet, bis er schließlich Ende 2022 gar nicht wieder eröffnet wurde. In einer ausgesprochen schwierigen Ausgangslage aus Fachkräftemangel sowohl im Bereich der Fachärzt*innen als auch der Hebammen, ist es bis heute nicht gelungen, ein tragfähiges Konzept für eine Wiedereröffnung zu entwickeln.
Aus Verantwortung für den dauerhaften Bestand des Klinikums in kommunaler Trägerschaft haben wir Grünen die Entscheidung im Aufsichtsrat und im Kreistag mitgetragen. Eine Missachtung der Empfehlungen des Gutachtens hätte die gesamte Klinik in eine erhebliche wirtschaftliche Schieflage gebracht und somit den Bestand des Hauses mit seinen fast 1000 Mitarbeitenden gefährdet.
Unser Fraktionsvorsitzender Martin Drees sagt: „Die Entwicklung in der Krankenhauslandschaft ist insgesamt äußerst kritisch. Sie ist Folge einer langjährigen Fehlentwicklung vorangegangener Regierungen. Wir müssen aber anerkennen, dass der Kreis Plön allein nicht in der Lage ist, über bundespolitische Rahmenbedingungen hinwegzugehen, die die aktuelle Entscheidung notwendig gemacht haben.“ Bündnis 90/ Die Grünen werden sich weiterhin auf allen politischen Ebenen für eine wohnortnahe Versorgung von Schwangeren, bei denen keine Komplikationen zu erwarten sind, und ihren Familien einsetzen.
Möglicherweise rückt die Reaktivierung der Bahnstrecke Ascheberg – Neumünster einen Schritt näher. In der letzten Sitzung des Jahres 2023 hatte unsere Grüne Fraktion gemeinsam mit der SPD und der Wählergemeinschaft UWG einen entsprechenden Antrag eingebracht.
Der Kreistag hat sich mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen, 25.000 Euro für eine vertiefte Machbarkeitsstudie in den Haushalt einzustellen; weitere 25.000 Euro sollen von der Stadt Neumünster sowie 50.000 Euro von Nah.SH kommen. „Ein wichtiger erster Schritt, der ohne unsere Initiative kaum möglich gewesen wäre und über den wir uns sehr freuen“, sagt Martin Drees, der Vorsitzende unserer Kreistagsfraktion. Wir bleiben an dem Thema dran.
Der Schutz der Ostsee durch einen Nationalpark würde „dem Tourismus“ schaden, ja sogar die Möglichkeiten für Spaziergänge und Fahrradtouren an der Ostsee einschränken. So tönen lautstark die CDU-Kreistagsabordneten Werner Kalinka und Stefan Leyk, die auch in den eigenen Reihen umstritten sind. Um hier mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen, hat die Grüne Kreistagsfraktion bei der Beschlussfassung über die Stellungnahme des Kreises Plön zum Regionalplan für die Kiel-Region beantragt, den folgenden Passus da hinein zu schreiben:
„Der Regionalplan soll das Thema Meeresschutz in der westlichen Ostsee aufnehmen und darlegen, welche Bedeutung die verschiedenen Meeresschutz-Maßnahmen auf die Bereiche Tourismus und Erholung im Küstenraum zwischen Laboe und der Hohwachter Bucht haben.“
Groß war der Jubel, als wir uns am Abend des 18. Mai zur Auszählung der Stimmen für die Wahl zum Plöner Kreistag im Kreishaus eingefunden hatten. Mit 18,7 % der Stimmen konnten wir trotz einer schwierigen Ausgangslage unser Ergebnis vom letzten Mal knapp halten. Wir lagen im Kreis Plön ein Prozent über dem Landesschnitt und haben so wieder einen Großteil dazu beigetragen, dass in Schleswig-Holstein die wichtigsten Zukunftsthermen von uns mit entscheidend gestaltet werden. Und mit 56,1 % hatte unser Kreis Plön die höchste Wahlbeteiligung im ganze Land - ein starkes Signal für die Demokratie.
Mit 12 Sitzen im Plöner Kreistag sind wir dort nun die stärkste Grüne Fraktion aller Zeiten und zudem gleichauf mit der SPD auf Platz 2.
Martin Drees ist als 2. Stellvertretender Landrat im Kreis Plön vereidigt worden. Martin ist Vorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreisverband Plön und Kreistagsabgeordneter. Zur 2. stellv. Kreispräsidentin ist Wiebke Eschenlauer gewählt worden. Wiebke ist Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ortsverband Laboe (Kreisverband Plön) und Kreistagsabgeordnete.
Seit dem 5. Mai 2023 ist Björn Demmin (parteilos) Landrat des Kreises Plön. Er wurde am 8. Dezember 2022 für sechs Jahre gewählt und am 27. April 2023 für die am 5. Mai 2023 begonnene Amtszeit vereidigt.
Der Landrat wird bei Verhinderung von einem Stellvertreter vertreten:
Hildegard "Hilla" Mersmann (CDU) ist die neue Kreispräsidentin des Kreises Plön. Sie tritt die Nachfolge ihres Parteikollegen Stefan Leyk an.
Mit 55 Stimmen für die Bürgermeisterin aus Mönkeberg und lediglich fünf Enthaltungen fiel die Wahl in offener Abstimmung sehr eindeutig aus.
Mersmann wurde auf Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion am 31. August 2023 unter der Leitung von Alterspräsident Thomas Hansen zur Kreispräsidentin gewählt. Vorgeschlagen worden war sie in der Sitzung vom stellv. Fraktionsvorsitzenden Simon Bussenius.
Die CDU-Fraktion hatte im Vorfelde bereits ihre Unterstützung signalisiert und die Kandidatin als "äußerst geeignet" für das Amt bezeichnet. Auch Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD teilten diese Einschätzung. In den Wahlgängen bei anderen Sitzungen zuvor waren bereits zwei andere CDU-Kandidaten gescheitert.
Zum Ausgang der Wahl eines Kreispräsidenten erklärt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
Der Kreispräsident bzw. die Kreispräsidentin hat die Aufgabe, den Plöner Kreistag zu leiten und den Kreis Plön mit all seinen Bürger*innen in der Öffentlichkeit zu repräsentieren.
Das Vorschlagsrecht für dieses Amt liegt bei der CDU als stärkster politischer Kraft. Dies gilt es zu respektieren. Mit diesem Vorschlagsrecht ist aber eine besondere Verantwortung verbunden, nämlich die, eine Persönlichkeit auszuwählen, die von einer möglichst breiten Mehrheit des Kreistages getragen wird und das Amt souverän und überparteilich ausübt.
Nach der gescheiterten Wahl von Gabriele Kalinka am 29.06.23 stieß nun mit Christian Lüken auch der zweite Vorschlag bei allen anderen demokratischen Parteien auf breite Ablehnung. Wir müssen nach dem Abend des 6. Juli erkennen, dass die Führung der CDU im Kreis Plön sich ihrer großen Verantwortung nicht bewusst ist, sondern weiterhin auf Machtspiele setzt, die Ausdruck einer tief gespaltenen Fraktion sind.
Der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Plöner Kreistag Martin Drees sagt: „Die Führung der CDU im Kreis Plön trägt durch dieses Verhalten ihren parteiinternen Konflikt wiederholt in den Plöner Kreistag. Dies schadet dem Ansehen des Kreises Plön in der Öffentlichkeit und ist der Würde des Amtes abträglich. Es bleibt zu hoffen, dass die CDU-Spitze endlich erkennt, dass einzig ein*e Kandidat*in, die von einer breiten Mehrheit im Kreistag getragen wird, die tiefen Gräben überwinden kann."
Die vorläufigen Wahlerbnisse stehen fest. Bei der Kreiswahl Plön haben wir 18,7 % erreicht und sind drittstärkste Partei nach der CDU mit 33,2 % und der SPD mit 19,8 %.
Sitzverteilung im neuen Kreistag: CDU 21, Grüne 12, SPD 12, FDP 4, AfD 5, DIE LINKE 1, GEMEINSAM 4, UWG Kreis Plön 4
„Das Ergebnis ist insgesamt sehr gut – umso mehr angesichts der Großwetterlage. Unsere Politik ist richtig, aber zuweilen schwer zu kommunizieren. Wir gehen jetzt als stärkste Grüne Fraktion aller Zeiten in die neue Legislaturperiode“, sagt Martin Drees, Vorstandsvorsitzender des Kreisverbandes Plön. Insbesondere freue er sich über das Direktmandat für Nicola Specker in Heikendorf.
Im Plöner Kreistag sind wir Grüne nun mit 12 Sitzen vertreten.
Über die Liste gewählt wurden:
Der Kreisverband Plön von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat bei der Wahlversammlung am 7. Januar 2023 in Lütjenburg seine Kandidat*nnen für den Kreistag in Plön zur Kommunalwahl 2023 gewählt. Die Kreiswahl 2023 findet am 14. Mai statt.
Für die 23 Wahlkreise sind die Direktkandidat*innen gewählt worden sowie für die Liste bis zu Platz 24 die Listenkandidat*innen.
PRESSEMITTELUNG vom 22.10.2020 der Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen Plön
Dazu sagt die stellvertretende Vorsitzende der Kreistagsfraktion Kirsten Bock: „Die Stellungnahme steht in der langjährigen Tradition der Kreisverwaltung, Windenergienutzung im Kreis Plön nach Möglichkeit vollständig zu verhindern. Es werden Forderungen erhoben, die vielfach sachlich nicht gerechtfertigt sind oder sogar dem Planungsrecht bzw. herrschender Rechtsprechung widersprechen. Folgerichtig haben die Stellungnahmen des Kreises Plön darum in den vorherigen Planungsrunden fast nie zu Planänderungen geführt.“
Der Kreis Plön ist mit 8 geplanten Vorranggebieten und gerade einmal 0,5 Prozent Flächenanteil weit unterdurchschnittlich von der Windenergie-Nutzung betroffen. Der Beleg, dass auch der Kreis Plön bereit ist, seinen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende zu leisten, steht noch aus. Die bisherigen Stellungnahmen des Kreises im Allgemeinen und die Bewertung der vorgeschlagenen Vorranggebiete im Besonderen würden faktisch zu einem Totalverbot der Windenergie im Kreis Plön führen.
Bock: „Ich möchte ausdrücklich zugestehen, dass auch die wenigen Vorranggebiete im Kreis mit Belastungen für Mensch und Natur verbunden sind. Das kann auch gar nicht anders sein. Es gibt keine Flächen, die für eine Windkraftnutzung geeignet wären, genauso wenig wie es Flächen gibt, die gut für eine Autobahn geeignet sind. Vielmehr ist es Aufgabe der Regionalplanung, unter den zur Verfügung stehenden Potenzialflächen diejenigen Vorranggebiete auszuwählen, die im Vergleich mit den geringsten Belastungen für Mensch und Natur verbunden sind.“
Die Kreisverwaltung fordert für Einzelgehöfte und Splittersiedlungen denselben Anspruch auf Mindestabstände wie für Ortslagen, bestehend aus 250 m gem. hartem Tabukriterium und 550 m gem. weichem Tabukriterium. Das bedeutet: nicht nur Siedlungsbereiche, sondern auch Einzelgebäude im Außenbereich sollen mit 800 Metern gepuffert werden. Dabei ist es ständige Rechtsprechung, dass eine Wohnnutzung im Außenbereich nicht dieselbe Rücksichtnahme durch eine dort privilegierte Windenergienutzung verlangen kann, wie eine Wohnnutzung im Innenbereich. Die Forderung des Kreises ist daher schon mit dem Planungsrecht nicht vereinbar.
Würde das Land die Forderung des Kreises Plön tatsächlich umsetzen, käme das einem Totalverbot der Windenergienutzung in SH gleich. Die Potenzialfläche würde sich von 6,5 auf 1,2 Prozent verringern, nach Abwägung blieben vielleicht noch 0,3- 0,5 Prozent Vorranggebiete übrig. Bock: „Wenn man das für ganz SH fordert, bedeutet das das Ende der Energiewende; wenn man es nur für den Kreis Plön fordert – was rechtlich gar nicht geht-- bedeutet dies, die Last auf andere Kreise abzuwälzen.“
Fraktionskollege Dennis Mihlan ergänzt: „Die Kreisverwaltung fordert, einen von Vorrang- und Potentialgebieten freizuhaltenden Küstenstreifen von 3.000 m Tiefe entlang der Ostseeküste als weiches Tabukriterium in die Planung aufzunehmen. Begründet wird dies mit Konflikten für den Tourismus an der Ostseeküste und mit der Wohnungsbauentwicklung. Dafür fehlt jede sachliche Grundlage. Bisher hat sich durch keine plausible Studie belegen lassen, dass der Tourismus aufgrund des Ausbaus der Windenergienutzung rückläufig ist. Gleichwohl erfolgt in den Regionalplänen Windenergie eine grundsätzliche Freihaltung der Schwerpunktbereiche für Tourismus gemäß Darstellung im Landesentwicklungsplan 2010 und, je nach Einzelfall, der Kernbereiche für Tourismus und Erholung. Tourismus wird darüber hinaus indirekt in einer Reihe von weichen Tabukriterien und in weiteren Abwägungskriterien im Plan berücksichtigt. Auch konkret geplante (nicht bloß frei erdachte) Siedlungsentwicklungen der Gemeinden werden im Plan berücksichtigt und führen als weiches Tabukriterium zum Ausschluss von der Windenergienutzung. Ein willkürlich gesetzter, weil nicht mit Schutzbelangen unterlegter, 3-Kilometer-Streifen zur Küste würde unweigerlich zur Aufhebung der Regionalpläne vor Gericht führen.“
„In puncto Natur- und Artenschutz teilen wir grundsätzlich die Bedenken der Kreisverwaltung. Derzeit geht es aber zunächst darum, pauschale Vorranggebiete auszuweisen, die in ihrer Art am ehesten für eine Windkraftnutzung geeignet sind, und dabei die Schutzbelange für Tier und Mensch am geringsten beeinträchtigen. Wie bei jedem Eingriffsvorhaben werden dann, wenn es tatsächlich darum geht eine Windkraftanlage zu errichten und in Betrieb zu nehmen, insbesondere die Artenschutzbelange von Großvogelarten und Fledermäusen sowie generell die tierökologischen Belange im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz GImSchG) abgeprüft. Elementarer Bestandteil dieser Prüfung ist die Einhaltung der europäischen Vorgaben zum Artenschutz aus der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie welche sich im § 44 (1) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) findet. Wir vertrauen darauf, dass die für die Prüfung zuständigen Fachbehörden artenschutzrechtliche Konflikte erkennen und bei maßgeblichen Störungen der artenschutzrechtlichen Belange die Genehmigung versagen“, so Mihlan weiter.
Bock abschließend: „Diese genannten fehlerhaften Annahmen ziehen sich durch die gesamte Stellungnahme des Kreises. Wir können und werden daher den Verwaltungsentwurf nicht unterstützen.“
Für die Fraktion Kirsten Bock & Dennis Mihlan
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Regionaler Nahverkehrsplan RNVP / Ausbau Taktknoten
Zur Sicherung und Weiterentwicklung des Kreises Plön als Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsstandort gehört für die Grünen eine Verbesserung der Mobilität. „Das verkehrspolitische Ziel des Kreises misst der Steigerung von Mobilität eine hohe Bedeutung zu“, erläutert der Kreistagsabgeordnete Michael Meggle aus Laboe den Antrag der Grünen. Sie wollen insbesondere das Zusammenspiel vom erweiterten Taktfahrplan mit dem Ausbau der baulichen Infrastrukturen der Umsteigestationen als attraktive und umweltfreundliche Möglichkeit der Mobilität fördern.
Im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Tourismus war man sich einig, dass das Thema öffentlicher Nahverkehr weiter vorangetrieben werden muss, um Klimaschutzziele und die Energiewende umzusetzen. „Hierzu bedarf es einer Erweiterung von Angeboten an diesen Taktknoten. Uns geht es um Verknüpfungen der unterschiedlichen Verkehrs.- und Mobilitätskonzepten. Sei es der Schienen- und Busverkehr, die Fördedampfer, CarSharing- oder Mitfahrangebote, Anrufsammeltaxen, lokale Bedienformen oder die sichere Aufbewahrung von Fahrrädern und weiteren Zubringern für die letzte Meile“, ergänzt der Fraktionsvorsitzende, Axel Hilker, Meggle‘s Ansatz für eine zukunftsfähige Gestaltung. Diese Mobilitätsstationen, die sich auch dem Thema Ladekapazitäten annehmen, unterstützen die Vernetzung von Mobilitätsdienstleistungen, indem sie die unterschiedlichen Angebote räumlich bündeln.
Unter dem Stichwort „vernetzte Mobilität“ wollen die Grünen neben der Achse Kiel- Schwentinental- Preetz die Touristenrouten entlang der Ostufergemeinden an der Kieler Förde bis nach Hohwacht und den ländlichen Kreis Plön als Vorbehaltsraum für Natur, Landschaft und Erholung qualitativ aufwerten.
Für die Fraktion B‘90 / GRÜNE
Michael Meggle
Die Kreistagsfraktion Plön von Bündnis 90 / Die Grünen beantragt im heutigen Kreisumweltausschuss per Dringlichkeit eine Debatte über Tiertransporte ins Ausland.
Hintergrund ist die Entscheidung des Kreises Rendsburg-Eckernförde, vorübergehend keine Tiertransporte von Nutztieren in bestimmte Staaten außerhalb der Europäischen Union mehr zu genehmigen.
Ausschussvorsitzender Dennis Mihlan: „Wir wollen von unserer Veterinärbehörde wissen, ob der Tiertransport von Nutz- und Zuchttieren aus dem Kreis Plön nach den Vorgaben des EU-Tierschutzrechts erfolgt. Zumal es möglich ist, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Veterinärbehörde strafbar machen, wenn sie in Kenntnis der Transport-, Haltungs- und Schlachtbedingungen Genehmigungen zum Tiertransport erteilen.“
Susanne Elbert, Mitglied im Umweltausschuss: „Nach den Informationen, die uns bislang vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass beim Transport sowie bei der Schlachtung in den bestimmten Ländern Praktiken ausgeübt werden, die den Tieren länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen und Leiden zufügen. Dies wäre mit den europäischen Vorstellungen von Tierschutz nicht vereinbar und muss aufgeklärt werden.“
Dringlichkeitsantrag der Kreistagsfraktion zur KMV am 26.01.19
Angesichts immer häufigerer Sturmschäden an der Ostsee fordern Bündnis 90 / Die Grünen Kreisverband Plön nachhaltige Strandkonzepte und eine Neuorientierung des Tourismus in den Küstenorten.
1. Nach den erheblichen Sturmschäden im Winter 2016 / 2017 hatten die Ostseeküsten im Januar 2019 erneut durch Sturmflut viele Steiluferabbrüche und Strandverluste zu beklagen. Es ist zu befürchten, dass solche Ereignisse durch die Zunahme von Extremwetterlagen infolge des Klimawandels auch in der Zukunft häufig auftreten und immer mehr zunehmen werden.
2. Die Tourismusorte an der Ostsee befinden sich durch ihre Ausrichtung auf Strandurlaub in einer starken Abhängigkeit von „vorzeigbaren“ Sandstränden. Die auch künftig wohl ständig anstehende Reparatur von sturmbedingten Sandverlusten bringt die Gemeinden aber an den Rand ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Sie benötigen Unterstützung.
3. Bereits 2017 hat der Kreis Plön den damals betroffenen Gemeinden mit 250.000 Euro unter die Arme gegriffen unter der Bedingung, dass die Gemeinden eine gemeinsame Strategie mit dem Kreis entwickeln, wie zukünftig Beeinträchtigungen des Tourismus durch Sanderosionen möglichst vermieden und der Tourismus unter Vermeidung von regelmäßigen Sandaufspülungen gefördert werden kann. Eine Umsetzung von konkreten Maßnahmen steht bis heute aus und ist nun dringend erforderlich.
4. Mit der Bedrohung der Ostseeküste durch die Folgen des Klimawandels dürfen die Küstenorte nicht alleingelassen werden. Ein zukunftsfähiger Tourismus an der Küste, der sich auf den Klimawandel einstellt, ist wesentlicher Baustein der landesweiten Wirtschaftsförderung. Wir fordern daher vom Land Schleswig-Holstein, ein Konzept aus Küstenschutz, Strandurlaub und sonstiger Tourismusförderung für die betroffenen Küstenabschnitte zu entwickeln. Maßnahmen des Küstenschutzes müssen zukünftig zugleich touristischen Zielen dienen. Es sind Strandkonzepte zu entwickeln, die ohne großflächige Sandaufspülungen auskommen. In den Küstenorten müssen darüber hinaus verstärkt touristische Alternativen zum „klassischen“ Sand-Strandurlaub gefördert werden.
Von Gerd Dreßler
Überraschend hatte Gerd Dreßler im Fotowettbewerb der Stadt Preetz mit seinem Bild „Kirchseeidyll“ einen zweiten Platz erreicht, und ebenso spontan entschloss er sich, das Preisgeld dem Wildtierheim Preetz zu spenden. Die Übergabe der Zuwendung, die der scheidende Kreistagsabgeordnete mit seiner letzten Aufwandsvergütung und einem Griff in seine Spardose auf 500 Euro erhöhte, erfolgte im Cafe Grün, wo Inhaberin Katja Butschinski seit 2 ½ Jahren am Markt erfolgreich fair gehandelte Produkte anbietet und das prämierte Foto ausstellt. Das Cafe wirbt damit, dass die Belegschaft „noch grün hinter den Ohren“ ist und ein lebendiges Haus mit Überraschungen anbietet.
Das Foto zeigt einen Kirchseeausschnitt mit einem Steg und einem halb vollgelaufenen Boot, das dort seit Jahren vertäut ist. 50 Jahre zuvor hatte der bekannte Preetzer Fotograf Wolfgang Petonke eine ähnliche Situation nicht weit ab eingefangen. Für Dreßler ein Hinweis, dass sich zumindest an dieser Stelle in Preetz nicht viel verändert hat. Das verdeutlichen die 3 Fotos des Triptychons im Bilderhalter, die den morbiden maritimen Charme der Szenerie wiedergeben.
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Die baumgutachterlichen Einschätzungen zum Zustand der Rosskastanie vor dem Gebäude der Kreisverwaltung vom Juli dieses Jahres hatten zur Konsequenz, dass ein Erhalt des Baumes unter den gegebenen Umständen nicht mehr vertreten werden kann und empfohlen wird, den Baum aus Verkehrssicherungsgründen kurzfristig zu fällen (Gutachten 3.7.17).
Der Zustand der Schnittflächen des gefällten Baumes zeigt den tiefen vertikalen Einriss, von dem alle wussten, die im Kreishaus aus- und eingingen. Dieser war schon lange vorhanden und kann daher die Lebensfähigkeit des Baumes nur wenig beeinträchtigt haben; ein Pilzbefall war nicht feststellbar. Das Laubwerk hingegen hat in dieser Vegetationsperiode mehr als bisher unter der Miniermotte gelitten. Gleichwohl war noch im Frühsommer eine überwältigende Fülle von Blüten zu beobachten gewesen, die den Lebenswillen der Kastanie bewies. Eine Unwahrscheinlichkeit der Regenerationsfähigkeit, wie vom Gutachter prognostiziert, kann jetzt nicht mehr widerlegt werden; dazu ist es zu spät.
Es ist schade um diesen, den Eingangsbereich des Kreisverwaltungsgebäudes prägenden Baum, dem eine Teilnahme am 150sten Jubiläum des Kreises Plön zu gönnen gewesen wäre. Dort umgibt mich jetzt ein Gefühl der Leere und ich vermisse das Gezwitscher der Vögel. Die Rosskastanie hat kurz vor Ablauf meiner 15jährigen Tätigkeit als Kreistagsabgeordneter ihren Platz in meinem Herzen eingenommen.
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Das hätte nicht passieren dürfen!
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FWG im Plöner Kreistag zeigten sich befremdet über das Vorgehen der Ausländerbehörde. SPD-Fraktionsvorsitzender Lutz Schlünsen: "Es darf einfach nicht passieren, dass eine Familie abgeschoben wird, obwohl die Härtefall-Kommission über ihren Antrag noch gar nicht entschieden hat." Axel Hilker von den Grünen: "Die Abschiebung ist offensichtlich über Wochen vorbereitet worden, gleichzeitig ist die Aktenanforderung der Härtefall-Kommission liegen geblieben. So etwas geht nicht!". ----->WEITERLESEN
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Linker und grüner Kreistagsabgeordneter erwandern gemeinsam die Strecke Lütjenburg – Preetz der ehemaligen Kleinbahn KPL des Kreises Plön
Die beiden Abgeordneten des Plöner Kreistages Gerd Dreßler (70) und Bernd Friedrich (69) nehmen während der Kreistagssitzungen nebeneinander Platz: Dreßler für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und Friedrich für die Partei Die Linke. Beide hatten nach ihrer Pensionierung ein Kreistagsmandat erlangt und so einen weiteren Lebensabschnitt angetreten. ----->WEITERLESEN
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Die im Dezember 2015 erfolgte Umzäunung des Areals mit abwassertechnischen Anlagen am Erlengrund durch den Abwasserzweckverband Preetz und Umgebung mit einem 1,60 Meter hohen Stabgitterzaun ist jetzt nachträglich verändert worden. Nach Prüfung des Sachverhaltes durch die Bauaufsicht hätte für die Umzäunung eine Baugenehmigung erteilt werden müssen, da ein Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet „Postsee – Neuwührener Au – Klosterfrost Preetz und Umgebung“ vorliegt, das durch eine Kreisverordnung geschützt ist.
Nach 5 Monaten scheint jetzt ein Kompromiss mit der Unteren Naturschutzbehörde gefunden worden zu sein, der in einer Verlegung eines Teils des Zaunes vom Wanderweg weg und in einer Verkürzung um errechnete 49 Meter bei einer Gesamtlänge von 330 Metern besteht.
Bei allem Verständnis für die Schutzbedürftigkeit der Abwasseranlage vor unbefugtem Betreten ist die Umzäunung in der realisierten Form in Stärke, Höhe und Länge in der Postseefeldmark, die in Preetz mit ihrer offenen Weidelandschaft beworben wird, keine Augenweide für die Spaziergänger und engt den Wanderweg nach wie vor ein, so Gerd Dreßler als umweltpolitischer Sprecher der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es sind durch den AZV Tatsachen geschaffen worden, die durch ein rechtzeitiges Einbeziehen der genehmigenden und der prüfenden Behörden dem Landschaftsbild hätten besser angepasst werden können und gleichzeitig die Sicherheitsbedürfnisse befriedigt hätten, so Dreßler in einem Schreiben an die Landrätin, in dem er das Abwägungsverfahren hinterfragt.
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In der seit Jahren schwelenden Auseinandersetzung um die Zulässigkeit der nicht artgerechten Nerztierhaltung in Schlesen zwischen dem Kreis Plön und dem Betreiber hat der Kreis mit seiner Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtzulassung einer Revision des Urteils vom Oberverwaltungsgericht Schleswig einen Erfolg errungen.
Das Oberverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 04.12.14 bestätigt, dass die Rechtsanwendung des Kreises Plön auf Basis der gegebenen Rechtslage in jeder Hinsicht korrekt war. Insoweit wurde auch das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichtes bestätigt.
Allerdings handelt es sich nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts bei der Rechtsgrundlage in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht um eine Berufsausübungsregelung, sondern um eine Regelung der Berufswahl. Die Bestimmungen in der Verordnung kommen also faktisch einem Berufsverbot gleich, so das Gericht, weil die Haltung von Nerzen unter den aktuellen Haltungsbedingungen nicht mehr wirtschaftlich ist.
Gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen dieses Urteil hatte der Kreis eine Beschwerde erhoben, die jetzt erfolgreich angenommen wurde und zur Revisionsverhandlung führt. In ihr wird die grundsätzlich bedeutsame Frage zu klären sein wird, ob eine Verordnungsregelung auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes auch dann anwendbar und durchsetzbar ist, wenn dadurch die gewerbliche Haltung von Nerzen unter den gegebenen Marktbedingungen wirtschaftlich untragbar wird.
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Kreisverwaltung in ihrem Bestreben, die gegen die Tierschutzhaltungsverordnung praktizierte Käfighaltung der Nerztiere in Schlesen auf Dauer zu unterbinden und sehen in der Zulassung einer Revision des OVG-Urteils die Möglichkeit, den Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers für ein generelles Verbot der Pelztierhaltung zu untermauern, um Rechtssicherheit herzustellen.
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Zum vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgericht in Schleswig, bezüglich der Pelztierfarm in Schlesen (Kreis Plön), die umweltpolitische Sprecherin, Maries Fritzen:
Glückwunsch an den Kreis Plön! Wir unterstützen sein engagiertes Eintreten für mehr Tierschutz und seine Hartnäckigkeit bei der Umsetzung der Nutztierhaltungsverordnung.
Es gibt seit Jahren im Land eine breite politische Mehrheit für eine Beendigung der Pelztierhaltung. Schleswig-Holstein hat dazu im letzten Jahr eine Bundesratsinitiative erfolgreich auf den Weg gebracht.
Nerze können aufgrund ihres Sozialverhaltens und ihres Bewegungsdranges nicht artgerecht gehalten werden. Pelztierfarmen sind Tierquälerei, die verboten gehört. Nerzen gehören nicht in den Käfig und Pelzmäntel nicht in den Kleiderschrank!
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