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Die Kreistagsfraktion besteht aus den Kreistagsabgeordneten, die bei der Kommunalwahl in den Kreistag gewählt wurden. Dazu kommen sogenannte bürgerliche Mitglieder, die auf Beschluss der Kreistagsfraktion in einen Ausschuss des Kreistages berufen werden. Sie sind damit ebenfalls Mitglieder der Fraktion.
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