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Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Anschaffung von mobilen Luftfiltergeräten für Schulen und Kitas in der Trägerschaft der Gemeinde

Sachverhalt:

Um die Ansteckungsgefahr der Schüler*innen und Lehrer*innen möglichst gering zu halten und Schulschließungen zu vermeiden sollen die Klassenräume häufig gelüftet werden. Dies funktioniert jedoch oftmals nicht: Vielfach lassen sich Fenster nicht oder nur geringfügig öffnen, es ist kein Querstrom möglich, weil Fenster nur auf einer Seite des Klassenraums vorhanden sind. Abnehmende Lufttemperaturen senken die Akzeptanz gründlicher Durchlüftungen dort, wo sie überhaupt möglich sind. Schülerinnen und Schüler, ebenso wie Lehrerinnen und Lehrer werden einem wachsenden Infektionsrisiko ausgesetzt. Zunehmend befinden sich Lehrkräfte wie auch Schüler/innen in Quarantäne. In dieser Situation sollte die Anschaffung mobiler Luftfiltergeräte in Erwägung gezogen werden. Es sind mehrere Geräte auf dem Markt, die mit Hilfe von HEPA-Filtern Viren in einem Umluftverfahren aus der Luft filtern können. Herstellerangaben lauten auf 99,995 % aller Viren, Bakterien und Allergene. Die Geräte wiegen um die 10 kg und sind beispielsweise 65 x 65 x 50 cm groß für Raumgrößen bis 100 m2.
 

Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Lenkungsausschuss beschließt, für die Klassenräume der Grund- und Gemeinschaftsschule Heikendorf und die Gruppenräume der gemeindeeigenen Kindertagesstätten mobile Luftfiltergeräte anzuschaffen. Hierfür sind in den Haushalt 130.000 € einzustellen (mit Sperrvermerk). Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermöglichkeiten zu prüfen.
 

16.12.2020 Sitzung der Gemeindevertretung

Beschluss

Die Gemeindevertretung spricht sich grundsätzlich für die Beschaffung geeigneter technischer Geräte zur Luftreinheit aus. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung:

  • geeignete technische Geräte zur Luftreinheit zu ermitteln

  • die schnellstmögliche Beschaffung zu eruieren

  • die laufenden Kosten festzustellen

  • einen Testbetrieb durchzuführen.

Der im Haushalt bereitzustellende Betrag in Höhe von 130.000 EUR ist mit einem Sperrvermerk zu versehen. Über die Aufhebung des Sperrvermerks entscheidet der Bildungs- und Sozialausschuss.
 

→ Antrag angenommen



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