
Sachverhalt:
Informationen über die immer weiter zunehmende Müllflut insbesondere bei Plastikverpackungen sind nicht neu, erhalten jetzt jedoch durch aufrüttelnde Infos und Bilder über ungeheure Plastikmengen auch in den tiefen Bereichen der Weltmeere, über an Plastik verendende Seevögel usw. noch einmal eine ganz andere Qualität. Die EU hat dazu am 24.10.2018 für die Mitgliedsstaaten einen in den Gremien und Mitgliedstaaten noch zu beratenden Vorschlag für das Verbot von Einwegplastik-Produkten ab dem Jahr 2021 eingebracht. Auch wenn dieser Vorschlag im Falle seiner Realisierung der weltweiten Vermüllung der Meere nur bedingt Einhalt zu gebieten vermag, setzt er dennoch ein wichtiges Signal, dass ein „weiter so“ angesichts der gravierenden Probleme für Umwelt, Tiere und Menschen künftig nicht mehr angesagt sein darf. Einweg-Plastik ist auch auf kommunaler Ebene schon lange nicht mehr zeitgemäß.
Die Mengen an Müll, die in Deutschland produziert werden, sind zu hoch – Vermeidung und Einschränkung sind die einzigen Wege, die Flut einzudämmen. Heikendorf kann als Gemeinde (und Ostseeanrainer!) quasi im Vorgriff auf die EU-Initiative schon jetzt ebenfalls einen wichtigen Akzent setzen, indem wir bei allen Verkaufsständen und Veranstaltungen in Heikendorf, die auf Initiative der Gemeinde selbst bzw. in oder auf gemeindeeigen Liegenschaften durch Dritte erfolgen, die Benutzung von Einweg-Plastik und -verpackung ausschließen, zumal vielfältige Alternativen zur Verfügung stehen und meist auch relativ leicht zu verwirklichen sind. Wir stellen deshalb den Antrag, dass bei Veranstaltungen der Gemeinde sowie bei Verkaufsständen und Veranstaltungen durch Dritte in oder auf gemeindlichen Liegenschaften durch vertragliche Absprachen künftig sichergestellt wird, dass - Geschirr, Bestecke und anderes Serviermaterial sowie Verpackungen von Lebensmitteln ausschließlich als Mehrwegprodukte ausgegeben werden oder aus Materialien bestehen müssen, die zu 100% biologisch abbaubar sind, - Produkte, die nicht im Mehrwegpfandsystem enthalten sind, generell mit einem Pfand von 2,- € belegt werden und - Veranstalter und Standbetreiber keine Plastiktüten an ihre Kunden abgeben dürfen (auch nicht gegen Entgelt).
12.11. 2018 Sitzung des Finanz- und Lenkungsausschusses
Beschluss
→ Antrag angenommen
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