22.10.20 –
PRESSEMITTELUNG vom 22.10.2020 der Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen Plön
Dazu sagt die stellvertretende Vorsitzende der Kreistagsfraktion Kirsten Bock: „Die Stellungnahme steht in der langjährigen Tradition der Kreisverwaltung, Windenergienutzung im Kreis Plön nach Möglichkeit vollständig zu verhindern. Es werden Forderungen erhoben, die vielfach sachlich nicht gerechtfertigt sind oder sogar dem Planungsrecht bzw. herrschender Rechtsprechung widersprechen. Folgerichtig haben die Stellungnahmen des Kreises Plön darum in den vorherigen Planungsrunden fast nie zu Planänderungen geführt.“
Der Kreis Plön ist mit 8 geplanten Vorranggebieten und gerade einmal 0,5 Prozent Flächenanteil weit unterdurchschnittlich von der Windenergie-Nutzung betroffen. Der Beleg, dass auch der Kreis Plön bereit ist, seinen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende zu leisten, steht noch aus. Die bisherigen Stellungnahmen des Kreises im Allgemeinen und die Bewertung der vorgeschlagenen Vorranggebiete im Besonderen würden faktisch zu einem Totalverbot der Windenergie im Kreis Plön führen.
Bock: „Ich möchte ausdrücklich zugestehen, dass auch die wenigen Vorranggebiete im Kreis mit Belastungen für Mensch und Natur verbunden sind. Das kann auch gar nicht anders sein. Es gibt keine Flächen, die für eine Windkraftnutzung geeignet wären, genauso wenig wie es Flächen gibt, die gut für eine Autobahn geeignet sind. Vielmehr ist es Aufgabe der Regionalplanung, unter den zur Verfügung stehenden Potenzialflächen diejenigen Vorranggebiete auszuwählen, die im Vergleich mit den geringsten Belastungen für Mensch und Natur verbunden sind.“
Die Kreisverwaltung fordert für Einzelgehöfte und Splittersiedlungen denselben Anspruch auf Mindestabstände wie für Ortslagen, bestehend aus 250 m gem. hartem Tabukriterium und 550 m gem. weichem Tabukriterium. Das bedeutet: nicht nur Siedlungsbereiche, sondern auch Einzelgebäude im Außenbereich sollen mit 800 Metern gepuffert werden. Dabei ist es ständige Rechtsprechung, dass eine Wohnnutzung im Außenbereich nicht dieselbe Rücksichtnahme durch eine dort privilegierte Windenergienutzung verlangen kann, wie eine Wohnnutzung im Innenbereich. Die Forderung des Kreises ist daher schon mit dem Planungsrecht nicht vereinbar.
Würde das Land die Forderung des Kreises Plön tatsächlich umsetzen, käme das einem Totalverbot der Windenergienutzung in SH gleich. Die Potenzialfläche würde sich von 6,5 auf 1,2 Prozent verringern, nach Abwägung blieben vielleicht noch 0,3- 0,5 Prozent Vorranggebiete übrig. Bock: „Wenn man das für ganz SH fordert, bedeutet das das Ende der Energiewende; wenn man es nur für den Kreis Plön fordert – was rechtlich gar nicht geht-- bedeutet dies, die Last auf andere Kreise abzuwälzen.“
Fraktionskollege Dennis Mihlan ergänzt: „Die Kreisverwaltung fordert, einen von Vorrang- und Potentialgebieten freizuhaltenden Küstenstreifen von 3.000 m Tiefe entlang der Ostseeküste als weiches Tabukriterium in die Planung aufzunehmen. Begründet wird dies mit Konflikten für den Tourismus an der Ostseeküste und mit der Wohnungsbauentwicklung. Dafür fehlt jede sachliche Grundlage. Bisher hat sich durch keine plausible Studie belegen lassen, dass der Tourismus aufgrund des Ausbaus der Windenergienutzung rückläufig ist. Gleichwohl erfolgt in den Regionalplänen Windenergie eine grundsätzliche Freihaltung der Schwerpunktbereiche für Tourismus gemäß Darstellung im Landesentwicklungsplan 2010 und, je nach Einzelfall, der Kernbereiche für Tourismus und Erholung. Tourismus wird darüber hinaus indirekt in einer Reihe von weichen Tabukriterien und in weiteren Abwägungskriterien im Plan berücksichtigt. Auch konkret geplante (nicht bloß frei erdachte) Siedlungsentwicklungen der Gemeinden werden im Plan berücksichtigt und führen als weiches Tabukriterium zum Ausschluss von der Windenergienutzung. Ein willkürlich gesetzter, weil nicht mit Schutzbelangen unterlegter, 3-Kilometer-Streifen zur Küste würde unweigerlich zur Aufhebung der Regionalpläne vor Gericht führen.“
„In puncto Natur- und Artenschutz teilen wir grundsätzlich die Bedenken der Kreisverwaltung. Derzeit geht es aber zunächst darum, pauschale Vorranggebiete auszuweisen, die in ihrer Art am ehesten für eine Windkraftnutzung geeignet sind, und dabei die Schutzbelange für Tier und Mensch am geringsten beeinträchtigen. Wie bei jedem Eingriffsvorhaben werden dann, wenn es tatsächlich darum geht eine Windkraftanlage zu errichten und in Betrieb zu nehmen, insbesondere die Artenschutzbelange von Großvogelarten und Fledermäusen sowie generell die tierökologischen Belange im Rahmen des Genehmigungsverfahrens (nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz GImSchG) abgeprüft. Elementarer Bestandteil dieser Prüfung ist die Einhaltung der europäischen Vorgaben zum Artenschutz aus der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie welche sich im § 44 (1) des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) findet. Wir vertrauen darauf, dass die für die Prüfung zuständigen Fachbehörden artenschutzrechtliche Konflikte erkennen und bei maßgeblichen Störungen der artenschutzrechtlichen Belange die Genehmigung versagen“, so Mihlan weiter.
Bock abschließend: „Diese genannten fehlerhaften Annahmen ziehen sich durch die gesamte Stellungnahme des Kreises. Wir können und werden daher den Verwaltungsentwurf nicht unterstützen.“
Für die Fraktion Kirsten Bock & Dennis Mihlan
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