
24.03.26 –
Die Landtagswahlen in Schleswig-Holsteinfinden am18. April 2027 statt. Das hat das Kabinett in Kiel heute, am 24. März, festgelegt.
Unsere Landesverfassung regelt, dass die Neuwahl zwischen dem 58. und 60. Monat nach Beginn der Wahlperiode abgehalten werden muss. Das die konstituierende Sitzung der 20. Wahlperiode am 7. Juni 2022 stattgefunden hatte, muss die Neuwahl zwischen dem 8. April und dem 7. Juni 2027 liegen.
Bei der Festlegung wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Neben einer möglichst hohen Wahlbeteiligung spielten die Interessen der Parteien, organisatorische Aspekte sowie der Zeitpunkt der anschließenden Konstituierung des neuen Landtages eine Rolle. Zudem war der Zeitraum feiertagsbedingt eingeschränkt. Der 18. April wurde als passender Termin festgelegt, nachdem die im Landtag vertretenen Parteien zuvor Stellung nehmen konnten.
Alle Menschen in Schleswig-Holstein sind herzlich eingeladen, das Grüne Landtagswahlprogramm 2027 mitzugestalten. Macht mit – denn die besten Lösungen für unser Land entstehen dort, wo viele mitdenken, mitreden und mitgestalten.
Kreisvorstandssitzungen
finden in der Regel jeweils am
ersten Mittwoch im Monat statt.
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