
13.07.26 –
Die Planung für den weiteren Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein geht in die nächste Runde: Die Landesregierung hat dem zweiten Entwurf der neuen Regionalpläne Windenergie zugestimmt. Die vorgenommenen Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf sind inzwischen öffentlich einsehbar. Ab dem 16. Juli 2026 können Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Beteiligte erneut Stellung zu den geänderten Planinhalten nehmen. Die Beteiligungsfrist endet am 26. August 2026.
Mit den neuen Regionalplan-Teilaufstellungen zur Windenergie an Land sollen die derzeit noch gültigen Pläne aus dem Jahr 2020 ersetzt werden. Vorgesehen sind insgesamt 401 Vorranggebiete für die Windenergienutzung. Diese Flächen umfassen rund 51.950 Hektar und entsprechen etwa 3,3 Prozent der gesamten Landesfläche Schleswig-Holsteins.
Der zweite Entwurf zeigt zugleich, dass die Hinweise aus der ersten Beteiligungsphase in die weitere Planung eingeflossen sind. Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf wurden rund 3.488 Hektar Vorranggebietsflächen gestrichen und rund 2.139 Hektar neu aufgenommen. Damit wird deutlich: Begründete Einwände und fachliche Argumente können zu konkreten Veränderungen der Planung führen. Gleichzeitig hat sich nach einer erneuten kritischen Überprüfung rund 90 Prozent der bisherigen Vorrangkulisse bestätigt.
„Zusätzliche Windkraft-Flächen ebnen uns den Weg zum klimaneutralen Industrieland“, erklärt unser Grüner Energiewendeminister Tobias Goldschmidt: „Deshalb freue ich mich sehr, dass durch den zweiten Entwurf nun ein weiterer Meilenstein geschafft ist. Gute Planung ermöglicht, dass wir einerseits unsere Flächenziele erreichen und gleichzeitig auch Gebiete haben, die frei von Windkraftanlagen sind. Gerade als Energiewendeland ist dieser langfristige Blick für eine gut abgewogene Planung entscheidend.“
Kreisvorstandssitzungen
finden in der Regel jeweils am
ersten Mittwoch im Monat statt.
Die nächste Sitzung ist am
Mittwoch, 03. Juni 2026 19:00 Uhr.
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