
15.05.26 –
Die Landesverordnung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land ist am 13. Mai in Kraft getreten.
Hierzu sagt unsere Grüne energiepolitische Sprecherin Ulrike Täck:
„Der neue Landesentwicklungsplan Wind verbindet den Schutz von Mensch und Natur mit dem Ausbau der Erneuerbaren, den wir für Klimaschutz und Energieunabhängigkeit so dringend brauchen. Jedes Windrad ist ein Klimaschützer und jedes Windrad schützt die Menschen in unserem Land vor explodierenden Energiepreisen.“
Der LEP Windenergie wird die Potenzialfläche festgelegt, auf die sich zukünftige regionale und kommunale Windenergieplanungenkonzentrieren werden. Dem Beschluss sind drei öffentliche Beteiligungsverfahren vorangegangen. Mit dem Inkrafttreten des LEP Windenergie entfällt im Planungsraum I die bislang weitgehend uneingeschränkte Privilegierung von Windkraftanlagen. Genehmigungen sollen künftig grundsätzlich nur noch innerhalb der festgelegten Potenzial- beziehungsweise Vorrangflächen erteilt werden. Die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel gilt jedoch weiterhin, bis die gesetzlich vorgesehenen Flächenbeitragswerte erreicht sind. Schleswig-Holstein muss nach Bundesvorgaben rund drei Prozent seiner Landesfläche für Windenergie ausweisen; nach Angaben des Landes soll dieses Ziel bis Ende des Jahres erreicht werden.
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