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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Heikendorf - Lärmschutzwall für das potenzielle Neubaugebiet Krischansbarg in Heikendorf

Sachverhalt
2021 wurde durch die Gemeindevertretung der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 "Wohnquartier
Krischansbarg“ gefasst. Neben einem kleinen Gewerbegebiet ist hier hauptsächlich auch die Errichtung von zahlreichen
Wohneinheiten geplant. Durch die Nähe zu den stark befahrenen Straßen Tobringer und B 502 sind für das Gebiet
erhebliche Verkehrsbelastungen vor allem durch Lärm, Feinstaub, Abgase und Reifenabrieb zu erwarten.

Lösungsvorschlag
Das Neubaugebiet Krischansbarg stellt grundsätzlich einen Eingriff in den Naturhaushalt dar, der durch geeignete
Kompensationsmaßnahmen auszugleichen ist. Ein Teil des Ausgleichs könnte vor Ort erfolgen, indem der Erdaushub für
die geplanten Bauten dort verbleibt und zur Errichtung eines Lärmschutzwalles im Randbereich des Baugebietes
verwendet wird, der die Verkehrsimmissionen deutlich verringern würde. Dieses Vorgehen hätte u. a. folgende Vorteile:

  • Durch die Bautätigkeit ohnehin anfallendes Erdreich könnte in einer nachhaltigen Lösung vor Ort unmittelbar und kostengünstig für die Errichtung eines Lärmschutzwalles genutzt werden; dieser würde „naturnah“ gestaltet und er wäre finanziell weniger aufwändig als alternative technische Lärmschutzmaßnahmen.
  • Die Errichtung eines Lärmschutzwalles ist zwar genehmigungspflichtig, gilt jedoch anders als bei einem technischen Bauwerk nur bedingt als Eingriff in die Natur.
  • Belastungen durch Schwerlastverkehr beim Abtransport des Erdreichs aus den geplanten Bauten würden durch dessen Verbleib vor Ort erheblich reduziert.
  • Ein naturnaher Lärmschutzwall aus Erdreich verbessert die Lebensqualität vor Ort erheblich, schafft im Sinne der Biodiversität Lebensraum für Tiere und Pflanzen und wird in der Regel auch optisch eher akzeptiert. Er vermeidet – anders als bei technischen Konstruktionen – unerwünschte Reflexionen.

Im Hinblick auf die Gegebenheiten vor Ort sollte die Umsetzung des Vorhabens folgende Prämissen berücksichtigen

  1. Die Ausbildung eines naturnahen Lärmschutzwalles aus Erdreich ist nur im nordöstlichen Bereich des Neubaugebiets Krischansbarg vorzusehen, da hier (Kreuzung Tobringer bis etwa zum Ende der Auffahrt B 502/Gehölzstreifen Redder) erheblicher Verkehrslärm entsteht. Die Bepflanzung des Walles sowie der Flächen davor und dahinter sollte ausschließlich mit heimischen (Strauch-/Blüh-/insektenfreundlichen) Pflanzen so erfolgen, dass der Lärmschutz hierdurch noch erhöht, ein regelmäßiger Pflegeaufwand aber möglichst vermieden wird.
  2. Der vorhandene und naturschutzrechtlich geschützte Redder mit seinen zweireihigen baum- und strauchartigen Strukturen parallel zur noch lärmintensiveren Schnellstraße B 502 (siehe Anlage) ist als natürliche Lärmschutzbarriere anzusehen und insofern in das Lärmschutzvorhaben zu integrieren. Unter Naherholungsaspekten wäre es wünschenswert ihn wieder durchgehend begehbar auszuführen und als (Spazier-) Wegverbindung auch für das Neubaugebiet vorzuhalten. Die Sukzessionsflächen jenseits des Redders sollten als kleine „Wildnis“ unangetastet bleiben..
  3. Das Niederschlagswasser aus dem Neubaugebiet Krischansbarg sollte unter Klimaschutzaspekten möglichst auf der Fläche versickern bzw. z. B. über Rigolen oder durchlässige Mulden naturnah entwässert werden. Es wäre zu überlegen, ob sich an der Innenseite des Lärmschutzwalles Maßnahmen zur naturnahen Gestaltung des Niederschlagswasserabflusses mit solchen zur Naherholung kombinieren lassen.

Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.3.2022

Der Antrag wurde an den Bau- und Umweltausschuss verwiesen.

 

Beschlussvorschlag des Bau- und Umweltausschusses vom 8.8.2022 laut Antrag:

Bei der Neuplanung des Baugebietes Krischansbarg ist die Schaffung eines „naturnahen“ Lärmschutzwalles aus Erdreich im Bebauungsplan zu berücksichtigen und die hierfür nötigen Flächen für diesen Zweck zu sichern.

→ Antrag angenommen



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