
Sachverhalt
Die Gemeinde Heikendorf hat mehrfach versucht, in einigen Straßenabschnitten Tempo 30 vorzuschreiben. Die Vorraussetzungen hierfür sind aktuell durch ein Bundesgesetz stark reglementiert. § 45 der Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.
Durch den Beitritt zur Initiative würde unsere Kommune, dem Beispiel von u.a. Kiel, Plön und Schwentinental folgend, ein Signal für mehr Lebensqualität, mehr Verkehrssicherheit und kommunale Selbstbestimmmung senden.
Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlagen / weitere Informationen:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Heikendorf schließt sich durch Mitzeichnung des Positionspapiers der Initiative ‚Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten‘ an und erklärt:
Ergebnis:
Nach Beratung in den Fachausschüssen und erneuten Beratung in der Gemeindevertretung
Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2022
→ Antrag angenommen
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