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Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Mitunterzeichnung des Positionspapiers der Initiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten"

Sachverhalt

Die Gemeinde Heikendorf hat mehrfach versucht, in einigen Straßenabschnitten Tempo 30 vorzuschreiben. Die Vorraussetzungen hierfür sind aktuell durch ein Bundesgesetz stark reglementiert. § 45 der Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann.

Durch den Beitritt zur Initiative würde unsere Kommune, dem Beispiel von u.a. Kiel, Plön und Schwentinental folgend, ein Signal für mehr Lebensqualität, mehr Verkehrssicherheit und kommunale Selbstbestimmmung senden.

    Finanzielle Auswirkungen

    Keine

    Anlagen / weitere Informationen:

    Beschlussvorschlag:

    Die Gemeinde Heikendorf schließt sich durch Mitzeichnung des Positionspapiers der Initiative ‚Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten‘ an und erklärt:

    1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden zu erhöhen.
    2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
    3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
    4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

    Ergebnis:

    Nach Beratung in den Fachausschüssen und erneuten Beratung in der Gemeindevertretung

    Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.12.2022

    → Antrag angenommen

     

     



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