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Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beschlussvorlage für die GV am 29.9.2021 - Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 82 „Krischansbarg“

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung möge in Ergänzung des Beschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 30. August 2021, TOP 5, folgendes als weiteres wesentliches Planungsziel beschließen:

„Innerhalb des Plangebietes ist die Nutzung fossiler Brennstoffe auf der Grundlage von Kohle, Erdöl oder Erdgas für Heizzwecke unzulässig.“

Begründung

In Umsetzung des für Deutschland rechtsverbindlichen Pariser Klimaschutzübereinkommens vom November 2015 sowie des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 hat die Bundesregierung im August 2021 beschlossen, bis 2030 die CO2-Emissionen um 65 % gegenüber 1990 zu reduzieren.

Im Sektor „Haushalt“ beansprucht die Heizung rund 70 % des gesamten Energiebedarfs. Dieser wird traditionell fast ausschließlich durch Verbrennung fossiler Energieträger (Heizöl, Erdgas, früher auch Kohle) gedeckt. Dabei kommt es zu erheblichen CO2-Emissionen. CO2 ist neben Methan (Erdgas) der Haupttreiber des Klimawandels.

Die Art der Gebäudeheizung und die damit verbundenen CO2-Emissionen werden in einem neuen B-Plan-Gebiet für Jahrzehnte festgeschrieben. Wenn ein Erdgasnetz verlegt wird, werden in der Folge auch Erdgasheizungen installiert, und sie werden mindestens die nächsten 20-30 Jahre betrieben. Eine Umstellung auf erneuerbare CO2-freie Energieträger“ ist vor dem Hintergrund der seitens der Erschließer (Erdgasnetz) wie auch der Bauherren (Erdgasheizungen) getätigten Investitionen unrealistisch.

Der frühzeitige Beschluss ist erforderlich, um kostenträchtige Fehlentscheidungen beim Erschließer, beim Energieversorger sowie bei den Bauherren zu vermeiden.

Die Stadt Preetz z.B. hat diesen Satz im Textteil ihres B-Plans 102, Moorkoppel, (Satzungsbeschluss am 3.11.2020) verbindlich festgeschrieben.

Die zu realisierenden Alternativen können zunächst offen bleiben. Es bieten sich an ein Nahwärmenetz mit Anschlussverpflichtung und Nutzung der Geothermie (Erdwärmesonde) oder die Nutzung dezentraler elektrisch betriebener Wärmepumpen, die ihre Wärme aus dem Boden bzw. dem oberflächennahen Grundwasser beziehen. Diese CO2-freie, regenerative Wärmeerzeugung wird erheblich finanziell gefördert (Bundesförderung der KfW für effiziente Gebäude).

Beschluss der GV vom 26.3.2022:

Nachdem die Gemeindevertretung die Vortragsreihe zur energetischen Quartiersentwicklung, zeitgemäße Grundlagen der kommunalen Wärmeplanung und deren Fördermöglichkeiten zur Kenntnis genommen hat, werden folgende Beschlüsse gefasst:

  1. In allen neu aufzustellenden oder in Aufstellung befindlichen B-Plänen ist für Neubauten und neubaugleiche Sanierungen ab sofort und grundsätzlich verbindlich festzulegen, dass die Nutzung fossiler Brennstoffe auf der Grundlage von Kohle, Erdöl oder Erdgas für Heizzwecke unzulässig ist.
  2. CO2 erzeugende Brennstoffe auf nachwachsender Basis sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
  3. Eine Regelung in städtebaulichen Verträgen anstelle von oder ergänzend zu B-Plänen ist zulässig.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit der Klimaschutzagentur des Kreises Plön aufzunehmen um zu überprüfen, ob und inwieweit der Kreis mit seinen Ressourcen und dem Klimaschutzmanagement die Gemeinde Heikendorf bei der Entwicklung bzw. Umsetzung von klimaschützenden Maßnahmen unterstützen kann.
  5. Für Heikendorf sollen energetische Quartierskonzepte entwickelt werden, deren genauer Zuschnitt zunächst zu prüfen ist. Hierzu ist ein Termin mit der IB.SH (Herr Brauer) für eine Erstberatung zu vereinbaren.
  6. Erste Ergebnisse zu 2. und 3. sollen bis Sommer dieses Jahrs vorgestellt werden.



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