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Antrag Bündnis 90/Die Grünen zur Einhaltung der Klimaschutzziele in der Bauleitplanung

Sachverhalt

Der Klimawandel schreitet voran und Maßnahmen ihn abzubremsen müssen auf Ebene des Bundes, der Länder, aber auch der Kommunen ergriffen werden. Trotz der Selbstverpflichtung der Bundesregierung im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens vom November 2015 wurden bisher auf allen Ebenen keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen. Die Heikendorfer Selbstverwaltung hat sich bereits 2003 positiv zum „Leitbild und Zielvorstellungen für eine lokale Agenda 21 in Heikendorf“ geäußert, in dem auch Aussagen zum Bauen und Wohnen zu finden sind. Die Agenda 21-AG, die das Leitbild verfasste, hat u.a. dafür 2006 den Umweltpreis der Gemeinde Heikendorf erhalten. Die Bauleitplanung ist hierbei das wichtigste Instrument für die Gemeindevertretung als Träger der gemeindlichen Planungshoheit, das Leben in unserer Gemeinde nachhaltiger zu gestalten mit dem Ziel klimaneutral zu werden. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Heikendorf verpflichtet sich, die Klimaschutzziele in der Bauleitplanung in Anlehnung an die Beschlüsse aus 2003 zu berücksichtigen. Dies beinhaltet: Bei der Aufstellung von B-Plänen wird ab sofort dargelegt, wie sich durch die Planungen der Ausstoß und die Aufnahme von Treibhausgasen verändern würde und Maßnahmen festgelegt, die dem Klimawandel entgegen wirken. Zu diesen Maßnahmen zählen beispielsweise: - eine effektive Gebäudestellung und –kubatur zur Nutzung von Solarenergie - Gründächer auf allen Nebengebäuden und Dächern, die aufgrund ihrer Neigung eine Bepflanzung zulassen - (öffentliche und private) Flächen mit Pflanzbindungen und –geboten (insektenfreundlich, heimische Blühpflanzen) - Naturnahe Flächen zur Grundwasseranreicherung mit Überschwemmungs-, Vernässungs- und (Tief-)Wasserzonen - für den Ort verträglicher Geschosswohnungsbau (max. 3-4 geschossig bzw. max. 13 -14 m Geschosshöhe) - Solarenergetische Optimierung - Anschlusszwang an Fernwärme sofern verfügbar - Verbot von Steingärten - pro Versiegelung von 150 qm Pflanzung eines Baumes (heimisch, standortgerecht) - eine barrierearme Verkehrsführung, die Fußgänger*innen und Fahrräder bevorzugt.­


19.4.2021 Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag zur Einhaltung der Klimaschutzziele in der Bauleitplanung grundsätzlich zu.

Bis zur nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ist durch die Verwaltung eine abschließende Beschlussfassung zu erarbeiten und dem Ausschuss zur Vorberatung sowie der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen.


17.5.2021 Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Antrag von Herrn Orth: Dächer auf Haupt- und Nebenanlagen sollen als Grün- oder Solardächer ausgeführt werden: Antrag angenommen

Anträge Bündnis 90/Die Grünen:

  1. Festsetzung einer dezentralen und naturnahen Regenwasserbeseitigung im Plangeltungsbereich: Antrag angenommen
  2. Der erforderliche Ausgleich hat soweit möglich im Gemeindegebiet stattzufinden: Antrag angenommen
  3. Die verkehrliche Erschließung ist Rad- und Fußgängerfreundlich (barrierearm) umzusetzen: Antrag angenommen
  4. Die Verwendung von klimafreundlichen Baustoffen hat soweit möglich zu erfolgen: Antrag angenommen
  5. Eine Berechnung der Klimabilanz bei Umsetzung der Planung ist vorzunehmen: Antrag abgelehnt

Beschluss (Bau- und Umweltausschuss und gleichlautend in der Gemeindevertretung vom 9.6.2021)

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, die Erfordernisse des Klimaschutzes in der Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung aktiv umzusetzen. Hierzu werden folgende Rahmenbedingungen festgesetzt:

  • Dächer auf Haupt- und Nebenanlagen sind als Grün- oder Solardächer auszuführen
  • Erstellung Wärmenutzungskonzept
  • Effektive Gebäudestellung und Kubatur zur Nutzung von Solarenergie
  • Festsetzung einer dezentralen und naturnahen Regenwasserbeseitigung im Plangeltungsbereich
  • Erstellung eines Grünordnungsplans zur Berücksichtigung bei der Erschließungsplanung
  • Verbot von Schottergärten
  • Festsetzungen von Pflanzgeboten auf privaten Grünflächen
  • Festsetzung der Größe des durchwurzelbaren Raumes bei Straßenbäumen auf mindestens 15 m³
  • Der erforderliche Ausgleich hat grundsätzlich im Gemeindegebiet stattzufinden
  • Darstellung der Zeiträume für die Entwicklungspflege der Ausgleichsmaßnahmen
  • Kostenübernahme durch den Erschließungsträger (unterschiedliche Biotoptypen bedingen unterschiedliche Zeiträume und Maßnahmen)
  • Die verkehrliche Erschließung ist Rad- und Fußgängerfreundlich (barrierearm) umzusetzen
  • Die Verwendung von klimafreundlichen Baustoffen hat soweit möglich zu erfolgen

Diese Verpflichtung wird Teil des Aufstellungsbeschlusses des jeweiligen Bebauungsplanes.

Die Berücksichtigung der genannten Themen erfolgt bereits im Rahmen des städtebaulichen Entwurfs.

Etwaige zusätzliche Kosten sind vom Erschließungsträger zu tragen und in die entsprechenden Verträge aufzunehmen.

→ Antrag angenommen


17.5.2021 zusätzlicher mündlicher Antrag von Frau Specker in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses:

Zusätzlich soll folgende Rahmenbedingung festgelegt werden.

Je 150 m² vermarktete Fläche soll je 1 Baum auf dem Grundstück gepflanzt werden.

 → Antrag abgelehnt



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