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Sachverhalt:
Nach der kürzlich durch den Amtsbetriebshof erfolgten Anschaffung eines ersten Elektrofahrzeugs ist es naheliegend, künftig bei anstehenden Fahrzeugbeschaffungen des Amtes generell eine Umstellung auf E-Mobilität vorzusehen. Bei erforderlich werdenden Neu-/Ersatzbeschaffungen sollte grundsätzlich geprüft werden, schrittweise auch technische Fahrzeuge z. B. für Reinigungs- Pflege- und sonstige Arbeiten des Amtsbetriebshofes (einschl. Friedhöfe) in eine solche Umstellung einzubeziehen, nachdem auch hier allmählich immer mehr elektrische Alternativen verfügbar sind. Gerade das Mobilitätsprofil des Amtsbetriebshofes einschl. Friedhofsverwaltung ist aufgrund der ausschließlich lokalen Fahrtziele und kurzen Fahrtstrecken optimal für den Einsatz von Elektrofahrzeugen geeignet.
Begründung:
Die Umstellung von Kommunalfahrzeugen mit Verbrennungsmotor auf solche mit elektrischem Antrieb und deren Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien ist mit einer deutlichen Verminderung von Schadstoff- und Lärmemissionen verbunden. Sie würde daher Einwohnern und Umwelt auch über eine verbesserte Luftqualität unmittelbar zugutekommen und wäre zugleich ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende. Derart umweltfreundliche Alternativen sind auch für den Kommunalbereich z. B. mit Pritschenwagen und Sonderfahrzeugen wie z. B. Kehr- oder Mähmaschinen bereits auf dem Markt, wobei deren wechselbare Zusatzgeräte (z. B. Mähbesen und Kehrwerke) ebenfalls umweltfreundlich elektrisch betrieben werden. Zu den Kosten einer solchen Umstellung ist darauf hinzuweisen, dass z. B. mit dem sog. Streetscooter der Deutschen Bundespost ein bewährtes und vergleichsweise günstiges E-Fahrzeug verfügbar ist, das den Bedürfnissen des Amtsbetriebshofes durchaus entgegen kommen könnte. Ansonsten werden Mehrkosten bei der Beschaffung durch geringere Betriebs- und Wartungskosten und - vorbehaltlich genauerer Prüfung im Einzelfall - durch Bundeszuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für die Nutzung von E-Fahrzeugen sowie durch die hierfür außerdem eingeräumte Kfz-Steuerbefreiung kompensiert. Allerdings müssten beim Amtsbetriebshof zunächst entsprechende Lademöglichkeiten für Ökostrom geschaffen werden, um den (umweltfreundlichen) Betrieb der Fahrzeuge jederzeit zu gewährleisten.
13.3.2019 Gemeindevertretung
Beschluss
Die Gemeindevertretung begrüßt, dass die Gemeindewerke Heikendorf bei künftigen Fahrzeugneuanschaffungen für den Fuhrpark der Gemeindewerke den Ankauf von Elektrofahrzeugen nach Machbarkeit planen.
→ Antrag angenommen
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