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Antrag Bündnis 90/Die Grünen zur Erarbeitung eines Fahrradkonzeptes für die Gemeinde Heikendorf

18.05.2021 Wirtschafts- und Verkehrsausschuss

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt hiermit die Erarbeitung eines Fahrradkonzeptes durch einen externen Verkehrsexperten. Begleitend dazu soll ein Runder Tisch „Radverkehr“ mit Verwaltung, Fraktionen, Ortsmarketing, Vereinen etc. eingerichtet werden. Die Bürger sollen ebenfalls geeignet beteiligt werden.

Ziel des Fahrradkonzeptes soll sein:

  • Die Ermittlung des Handlungsbedarfs hinsichtlich Verbesserung vorhandener und zusätzlich erforderlicher Neuanlage von Radverkehrswegen.
  • Die Verbesserung der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur, da sie den heutigen Anforderungen schon lange nicht mehr gerecht wird und hinsichtlich Dimensionierung und Zustand in die Jahre gekommen ist (z. B. Fahrradanhänger oder Lastenräder erfordern neue Maßstäbe hinsichtlich Radwegbreite sowie auch hinsichtlich Anzahl und ausreichender Dimensionierung von Fahrradparkplätzen und ihrer evtl. Überdachung).
  • Einführung von Tempo 30 im gesamten Ortsgebiet bei gleichzeitiger Markierung von Fahrradstreifen auf der Fahrbahn alte B 502
  • Ausweisung offizieller Fahrradstraßen auch für den Schülerverkehr z.B. über Herrkamp, Parkplatz Schulredder, Schulredder, Krischansbarg. Vorteil: Genereller Vorrang und dadurch geringere Gefährdung von Fahrradnutzern. Im Schulredder und Krischansbarg könnte diese Maßnahme auch die Elterntaxis zu OGTS und Gymnasium eindämmen. Die Fahrradstraße hebt sich optisch aber auch rechtlich deutlich von anderen Straßen ab, um die Aufmerksamkeit auf den Radverkehr zu lenken und ihm auch verkehrsrechtlich Priorität einzuräumen.
  • Anbindung der Fahrradstraße/n Heikendorfs möglichst an überörtliche Fahrradstraßen und Velorouten nach Kiel und in die anderen Amtsgemeinden (z. B. über Schlosskoppelweg und Drosselhörn nach Mönkeberg und ggf. weiter nach Kiel).
  • Farbige Markierungen auch für Radfahrer besonders gefährlicher Bereiche (z. B. Ausfahrt Rewe, Ausfahrt Herrkamp, Ausfahrt Schulredder).
     

Kosten/Finanzierung:

Das Konzept sollte grundsätzlich das gesamte Gemeindegebiet und die Anbindung auch an benachbarte Kommunen in den Blick nehmen. Erste Umsetzungsschritte eines solchen Konzeptes im Zentrum und deren Finanzierung wären im Rahmen des IEK möglich. Die weitere Fortführung würde abschnittsweise im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel oder im Zusammenhang mit ohnehin anstehenden Straßensanierungen erfolgen. Soweit möglich sind auch entsprechende Zuschussmöglichkeiten von Bund, Land, Kreis, Aktivregion usw. zu berücksichtigen. Hier ist insbesondere das Sonderprogramm „Stadt und Land“ zu prüfen.

Nach den Beratungen im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss folgt in der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.06.2021 folgender Beschluss

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung einen aktuellen Zustandsbericht über die Radwege im Gemeindegebiet zu erstellen. Dieser soll als Arbeitsgrundlage für den Arbeitskreis dienen.

→ Antrag angenommen

Ein weiterer Antrag zum Thema "Beratung und Beschlussfassung über Fahrradwege in Heikendorf ("veloroute Ostufer II2") wurde ebenfalls beraten.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt einen Arbeitskreis zu bilden mit folgenden Mitgliedern:

  • 2 Mitglieder des ADFC (Allgemeinder Deutscher Fahrrad Club)
  • Herr Bergmann (Kiel Region)
  • Frau Güldenzoph CDU
  • Herr Rose B90/Die Grünen
  • Herr Dr. Take SPD
  • Herr Dümpelmann UWH
  • Herr Rechenberg FDP
  • Herr BGM Peetz CDU
  • Amtsverwaltung
     

Beschluss 15.12.2021:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufgabe der Erstellung des Radwegekonzeptes auf das Amt zu übertragen und ein Radwegekonzept mit Begleitung des Vereins RAD.SH zu erstellen. Sofern die Erstellung eines amtsübergreifenden Radwegekonzeptes mit Begleitung des Vereins RAD.SH nicht möglich ist, soll ein Fachbüro mit der Erstellung eines Radwegekonzeptes für die Gemeinde Heikendorf beauftragt werden. Die dann erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 EUR sind bei der Haushaltsplanung 2022 (Kostenstelle 5.4.1.105431600 mit einem Sperrvermerk (Aufhebung durch WV) zu berücksichtigen.



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