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18.05.2021 Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt hiermit die Erarbeitung eines Fahrradkonzeptes durch einen externen Verkehrsexperten. Begleitend dazu soll ein Runder Tisch „Radverkehr“ mit Verwaltung, Fraktionen, Ortsmarketing, Vereinen etc. eingerichtet werden. Die Bürger sollen ebenfalls geeignet beteiligt werden.
Ziel des Fahrradkonzeptes soll sein:
Kosten/Finanzierung:
Das Konzept sollte grundsätzlich das gesamte Gemeindegebiet und die Anbindung auch an benachbarte Kommunen in den Blick nehmen. Erste Umsetzungsschritte eines solchen Konzeptes im Zentrum und deren Finanzierung wären im Rahmen des IEK möglich. Die weitere Fortführung würde abschnittsweise im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel oder im Zusammenhang mit ohnehin anstehenden Straßensanierungen erfolgen. Soweit möglich sind auch entsprechende Zuschussmöglichkeiten von Bund, Land, Kreis, Aktivregion usw. zu berücksichtigen. Hier ist insbesondere das Sonderprogramm „Stadt und Land“ zu prüfen.
Nach den Beratungen im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss folgt in der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.06.2021 folgender Beschluss
Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung einen aktuellen Zustandsbericht über die Radwege im Gemeindegebiet zu erstellen. Dieser soll als Arbeitsgrundlage für den Arbeitskreis dienen.
→ Antrag angenommen
Ein weiterer Antrag zum Thema "Beratung und Beschlussfassung über Fahrradwege in Heikendorf ("veloroute Ostufer II2") wurde ebenfalls beraten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt einen Arbeitskreis zu bilden mit folgenden Mitgliedern:
Beschluss 15.12.2021:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufgabe der Erstellung des Radwegekonzeptes auf das Amt zu übertragen und ein Radwegekonzept mit Begleitung des Vereins RAD.SH zu erstellen. Sofern die Erstellung eines amtsübergreifenden Radwegekonzeptes mit Begleitung des Vereins RAD.SH nicht möglich ist, soll ein Fachbüro mit der Erstellung eines Radwegekonzeptes für die Gemeinde Heikendorf beauftragt werden. Die dann erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 EUR sind bei der Haushaltsplanung 2022 (Kostenstelle 5.4.1.105431600 mit einem Sperrvermerk (Aufhebung durch WV) zu berücksichtigen.
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